Warum diese Seite? In verschiedenen Ländern gelten verschiedene Delikte als sog. "Propagandadelikte" oder werden verschiedene Aussagen - insbesondere die Leugung oder Verharmlosung von in Gesetzen festgeschriebenen historischen Tatsachen - durch sog. Gesinnungsstrafrecht als Volksverhetzung oder als andere sog. politische Straftaten verfolgt. Propagandadelikte weltweit ein großes Tätigkeitsfeld der StrafverfolgungsbehördenWeltweit stellen daher sog. Propagandadelikte oder andere politische Straftaten wie die Leugung oder Verharmlosung - von zuvor gesetzlich verankerten resp. festgeschriebenen historischen Tatsachen bzw. Leugnungs- und Verharmlosungsstraftatbeständen - ein großes Betätigungsfeld für die Strafverfolgungsbehörden dar.
Weltweit völlig unterschiedliche Propagandadelikte unter Strafe gestellt
Sofort ins Auge sticht, daß in verschiedenen Ländern völlig unterschiedliche Delikte als sog. Propagandadelikte oder Leugnungs- und Verharmlosungsstraftatbestände geahndet werden.
In Deutschland und Österreich etwa beschränken sich die Straftatbestände der sog. Gesinnungsstraftaten, welche zusammengefaßt als sog. Propagandadelikte oder politische Straftaten bezeichnet werden, nahezu ganz oder sogar bloß vollkommen auf die Verwendung von Symbolen und Zeichen des Dritten Reiches; Kein Propagandadelikt aber ebenfalls eine sog. politische Straftat stellt die Leugung oder Verharmlosung des Holocausts dar.
- In Estland ist die Verwendung von kommunistischen Symbolen und Zeichen als Propagandadelikt verboten und kommunistische Wiederbetätigung wird als politische Straftat verfolgt. - Auch in Litauen steht die Verwendung von kommunistischen Symbolen unter Strafe und wird als Propagandadlikt geahndet. - In China stehen die Verwendung von Zeichen und Symbolen der Falun Gong-Bewegung als Propagandadelikte unter strenger Strafe; die Leugung oder Verharmlosung des von den Japapern verübten Nanjing-Massakers (Japanisches Kriegsverbrechen in China) steht als politische Straftat ebenfalls unter Strafe. - Ebenfalls als Propagandadelikte erfaßt werden in China die Verwendung von einigen Zeichen und Symbolen der Tibeter - In Frankreich stellt die Leugnung oder Verharmlosung des Völkermordes an den Armeniern seit 2006 einen neuen Straftatbestand in Form einer sog. politischen Straftat dar. - In Polen steht die Verwendung Zeichen und Symbolen des Kommunismus als Propagandadelikt unter Strafe. - In Ruanda ist die Leugnung oder die Verharmlosung des Völkermordes an den Tutsis ein Straftatbestand bzw. stellt diese eine sog. politische Straftat dar. - Menschrechtler arbeiten in den Vereinigten Staaten daran, die Leugnung oder Verharmlosung des Völkermordes an den Indianern als politische Straftat in den Straftatsbestandskatalog aufnehmen zu lassen. - In der Tschechai wird die Verwendung von Zeichen und Symbolen des Kommunismus ebenfalls per Gesetz verboten und stellt ein sog. Propagandadelikt dar. - In der Ukraine wurde erst kürzlich die Leugung oder Verharmlosung des Holodomor,
der in den dreißiger Jahren von Stalin künstlich herbeigeführten
Hungersnot, welcher 7 Millionen Menschen zum Opfer fielen, gesetzlich
verboten und als sog. politische Straftat unter Strafe gestellt.
- Gutmenschliche Bestrebungen haben Menschenrechtsgruppen auch in Australien: Dort soll nach dem Willen von Menschenrechtsaktivisten bald die Leugnung oder Verharmlosung des Völkermordes an den Aborigines unter Strafe stehen. - In der Türkei hingegen stehen ganz andere Delikte auf der Liste der sog. Politischen Straftaten. Dies ist seit der Diskussion um den Völkermord an den Armeniern in den Fokus der Weltöffentlichkeit gerückt. Während im EU-Land Frankreich die Leugung und / oder Verharmlosung des Völkermordes gesetzlich unter Strafe steht, steht beim EU-Anwärter Türkei genau das Gegenteil - nämlich die bloße Behauptung, es habe einen Völkermord an den Armeniern überhaupt gegeben - als Verunglimpfung des Türkentums u. a. unter Strafe. An diesem Fall zeigt sich, wie sehr die Festlegung von Propagandadelikten und anderen politischen Straftaten wie Leugungs- oder Verharmlosungstraftatbestände vom Gusto der gegenwärtigen Politik / Meinung / Doktrin abhängt. - In Neuseeland soll die Leugnung oder Verharmlosung des Völkermordes an den Maoris nach dem Willen von Interessengruppen unter Strafe gestellt werden. - In Spanien möchten interessierte Kreise die Leugnung oder Verharmlosung des Völkermordes an den Murillos unter Strafe gestellt sehen. - In Ungarn steht ebenfalls - wie in vielen ehemaligen Ostblockländern - die Verwendung von Zeichen und Symbolen des Kommunismus unter Strafe. In etlichen anderen Ländern stehen wiederum andere Delikte als sog. Propagandadelikte (oder unter ähnlicher Bezeichnung) oder Leugnungs- und Verharmlosungsstraftatbestände unter Strafe. In Europa ist auffällig bzw. sticht sofort ins Auge, daß viele westeuropäischen Länder Nazi-Symbole bzw. Symbole und Zeichen des Dritten Reichs als Propagandadelikte ahnden und etliche osteuropäische Länder sich darauf konzentrieren, kommunistische Symbole und Zeichen als Straftaten zu verfolgen.
Hier stellt sich die Frage nach Sinn, Zweck und Wirksamkeit derartiger Verbote; verbietet und verfolgt man das Verwenden oder Tragen der einen Symbole und Zeichen, müßte man das Verwenden und Tragen der anderen Symbole und Zeichen doch auch verbieten und ahnden: Beide obengenannten Regime waren unstrittig Unrechtsregime und Schreckensherrschaften. Dringt man noch auch nur etwas tiefer in die europäische Geschichte ein oder geht weiter zurück, müßten noch weitaus mehr Zeichen und Symbole (z. B. Napoleonische Zeichen und Symbole, Symbole der Franco-Diktatur) verboten werden. Noch etliche mehr, beschränkt man sich nicht bloß auf Europa! Man müßte also konsequenterweise noch viel mehr Zeichen und Symbole verbieten. Gleiches gilt natürlich auch für die Leugnungs- und Verharmlosungsstraftatbestände. Spätestens hier stellt sich zwangsläufig die Frage, ob Verbotsgesetze á la Propagandadelikte als typisches Gesinnungsstafrecht das richtige Mittel sein können. Führt das gegenwärtige Grassieren laufend neuer Propagandadelikte nicht zwangsläufig ad adsurdum oder ist es sinnvoll oder sogar notwendig, möglichst viele unerwünschte Handlungen als Propagandadelikte unter Strafe zu stellen und der Gerechtigkeit halber ebenfalls möglichst viele Leugnungs- und Verharmlosungsstraftatbestände zu schaffen, sozusagen möglichst bis hin zur Unter-Strafe-Stellung der Leugnung oder Verharmlosung des Völkermordes des Homo sapiens am Neanderthaler? Weiter stellt sich auch die Frage, ob diese Verbote überhaupt greifen (können) und damit ihren Zweck erfüllen (können). Und die Frage danach, was ohne derartige Verbote, deren Zahl gegenwärtig stark zunimmt, wäre; wäre die Demokratie gefährdet, der Rechtsstaat nicht mehr gesichert oder kann eine Demokratie auch ohne derartig äußerst spezifisch formulierte Verbote auskommen, so wie es z. B. in den USA oder Großbritannien der Fall ist? Zeigt sich nicht die Paranoidität, mit der die Debatte insbesondere (aber nicht nur) in Deutschland geführt wird, daran, daß gegen etliche Linksaktivisten wegen Tragen verfassungsfeindlicher Symbole (Hakenkreuz in Form eines Verbotsschildes) in Deutschland auf Strafanzeigen hin Strafverfahren eröffnet wurden und sogar Verurteilungen folgten (die erst viel später erst in der Revision vor dem Bundesgerichtshof "berichtigt" wurden) und als Krönung sogar ausgerechnet gegen Frau Claudia Roth von den Grünen (die "Zentralinstanz deutscher Moral") wegen Tragens verfassungsfeindlicher Symbole ermittelt wurde?
Zur Erörterung dieser Fragen soll diese Webpräsenz einen Beitrag leisten. Auch Sie sind herzlich eingeladen, an der Erörterung dieser Frage teilzunehmen und einen Beitrag zur Erörterung dieser Frage zu leisten! (siehe Rubrik "Mitwirken") Stand: 09.12.2007
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